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Häufig gestellte Fragen

Welche Dokumente benötigt mein Kind für den Flug?


Außer der Buchungsnummer bzw. etix® Ticketnummer besteht eine Ausweispflicht für alle Reisenden, auch für Kinder/Jugendliche und Kleinkinder (je nach Zielflughafen kann ein Eintrag im Pass der Eltern ausreichend sein). Auskunft erteilt Ihnen das jeweilige Konsulat.

Bitte beachten Sie, dass für einige Länder, wie bspw. Frankreich, Spanien, Italien, Portugal, Kroatien, Rumänien oder Israel, gesonderte Ein- und Ausreisebestimmungen für alleinreisende Kinder und Jugendliche gelten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Einhaltung staatlicher Einreise- und Ausreisebestimmungen jedem Fluggast in eigener Verantwortung obliegt, und empfehlen Ihnen daher, sich rechtzeitig vor der Reise bei den zuständigen staatlichen Behörden über die Anforderungen zu informieren und die benötigten Unterlagen zu beschaffen.

Germanwings kann Kinder unter 12 Jahren nur befördern, wenn sie zusammen mit einer verantwortlichen volljährigen Begleitperson reisen.
Auf innerdeutschen Strecken bietet Germanwings alternativ einen Service für Alleinreisende Kinder im Alter von 5 bis einschließlich 11 Jahren an (UM-Service).

Für den Fall, dass die Begleitperson des Kindes kein Erziehungsberechtigter ist, benötigen wir die schriftliche Erlaubnis der Eltern und/oder Erziehungsberechtigten. Das notwendige Formular haben wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung gestellt. Ohne diese schriftliche Genehmigung werden wir die Beförderung leider ablehnen müssen.  
Kinder unter 12 Jahren müssen in der Buchung der Begleitperson (gleiche Buchungsnummer) reserviert sein. Ist dies nicht der Fall, so wenden Sie sich bitte bis 3 Tage vor Abflug an unser Call Center, damit ein entsprechender Vermerk in die Reservierung der Begleitperson eingegeben werden kann.

Bei Flügen, die von unseren Partner-Airlines durchgeführt werden, gelten die Bestimmungen der jeweiligen Airline.

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