Häufig gestellte Fragen

Wie und wann reiche ich einen Scheck/Verrechnungsscheck ein?


Bitte nutzen unser Scheckeinreicherformular, das Sie im Internet-Banking ausfüllen können, zur Gutschrift auf Ihr Konto (zu Ihrer eigenen Sicherheit am besten als Verrechnungsscheck gekennzeichnet). Bitte beachten Sie, dass Orderscheckvordrucke (am rechten Rand durch einen senkrechten roten Strich mit dem Text „Orderscheck“ gekennzeichnet) und Auslandsschecks immer auf der Rückseite vom Empfänger, der auf dem Scheck genannt wird, unterschrieben werden müssen. Ist bei diesen Schecks der namentlich benannte Empfänger nicht der Kontoinhaber, müssen sowohl der Empfänger als auch der Kontoinhaber auf der Rückseite unterschreiben.

Vorlagefristen für Schecks:
Als Vorlage eines Schecks wird die Einreichung des Schecks beim bezogenen Kreditinstitut zur Zahlung bezeichnet. Die Vorlagefristen betragen:

- im Inland ausgestellte Schecks: 8 Tage
- im europäischen Ausland ausgestellte Schecks: 20 Tage
- im außereuropäischen Ausland ausgestellte Schecks: 70 Tage.

Auslandsschecks ab einem Betrag in Höhe von 1.000 € werden von der DKB AG vor Gutschrift auf Ihrem Internet-Konto zur Prüfung an die ausstellende Bank gegeben. Der Gegenwert des Schecks wird Ihrem DKB-Cash erst gutgeschrieben, nachdem die Überweisung des Betrages an die DKB AG durch die Ausstellerbank erfolgt ist. Bitte beachten Sie, dass dieser Vorgang bis zu 6 Monate dauern kann. Die Kosten für Auslandsschecks erfahren Sie in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.

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