Was kann ich mit einem Freistellungsauftrag erreichen und was muss ich dabei beachten?
Freibeträge:
Die gesetzliche Höchstgrenze für Alleinstehende beträgt 801 € und für gemeinsam veranlagte Ehepaare 1.602 €.
Mittels eines Freistellungsauftrags weisen Sie als Steuerpflichtiger Ihr Kreditinstitut an, anfallende Kapitalerträge wie Zinserträge, Dividendenzahlungen und Veräußerungsgewinne vom automatischen Steuerabzug freizustellen. Ohne Vorliegen eines Freistellungsauftrages muss die DKB AG 25 Prozent Kapitalertragsteuer und 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag einbehalten und an das Finanzamt abführen. Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag werden bei jeder Zins- und Dividendenzahlung und auch bei Veräußerungsgewinnen berechnet. Verluste können gegebenenfalls zur Erstattung von bereits einbehaltener Kapitalertragsteuer nebst Solidaritätszuschlag führen.
Bitte beachten Sie:
Als Alleinstehender oder als Ehepartner können Sie einen Freistellungsauftrag erteilen, wenn Sie in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland).
Ehepaare, die nicht dauernd getrennt leben, sind verpflichtet, ihren Freistellungsauftrag gemeinsam zu erteilen und zu unterschreiben, unabhängig davon ob sie getrennt oder zusammen veranlagt werden. Diese Regelung gilt auch für Einzelkonten und im Falle einer Trennung auch noch für das Trennungsjahr. Bei Erteilung und Änderung des Freistellungsauftrags im online Verfahren gilt der erstgenannte Ehegatte als Auftraggeber. Er hat zu versichern, dass er für die Erteilung oder Änderung durch seinen Ehegatten bevollmächtigt wurde. Die Eingabe der TAN ersetzt die Unterschrift. Getrennt lebende Ehegatten und Partner eheähnlicher Lebenspartnerschaften dürfen nur einzeln für ihre jeweiligen Einzelkonten, jedoch nicht für Gemeinschaftskonten, einen Freistellungsauftrag erteilen. Für einen minderjährigen Kontoinhaber ist ein separater Freistellungsauftrag erforderlich, welcher von allen gesetzlichen Vertretern unterzeichnet werden muss.
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