Wie erhalte ich eine Rechnung?
Bei der Germanwings-Rechnung handelt es sich um einen elektronischen Flugschein, der laut §34 UStDV Fahrausweise als Rechnung und BMF-Schreiben vom 29.1.2004, Az. IV B 7 - S 7280 - 19/04 als Rechnung (ohne elektronische Signatur) zum Vorsteuerabzug berechtigt.
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