Berechtigt die Buchungsbestätigung/Rechnung zum Vorsteuerabzug?
Bei der Germanwings-Rechnung handelt es sich um einen elektronischen Flugschein, der laut §34 UStDV Fahrausweise als Rechnung und BMF-Schreiben vom 29.1.2004, Az. IV B 7 - S 7280 - 19/04 als Rechnung (ohne elektronische Signatur) zum Vorsteuerabzug berechtigt.

