...dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die nicht in Besitz eines eigenen (Reise-)Passes sind, in Frankreich und Spanien eine schriftliche Autorisierung der Eltern vorweisen müssen, um ihren Heimatstaat verlassen zu können. Die Autorisierung ist nur durch ein amtliches Formular möglich, das im lokalen Rathaus oder Polizeirevier erhältlich ist und von den Eltern ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (bei kroatischer Staatsangehörigkeit unter 14 Jahren), die ohne Begleitung von zur Personensorge Berechtigten reisen, müssen für die Ein-/Ausreise nach/aus Kroatien sowohl den eigenen Reisepass als auch eine schriftliche Autorisierung der Eltern vorweisen. Die Autorisierung muss notariell beglaubigt sein. Eine notariell beglaubigte schriftliche Autorisierung der Eltern ist auch für die Ein-/Ausreise nach/aus Portugal erforderlich, sofern es sich um Kinder unter 12 Jahren handelt.








