Wie kann ich sperrige Gegenstände transportieren?
Haben Sie Gepäck dabei, das nicht in Reisekoffern oder ähnlichen kompakten Behältnissen transportiert werden kann, muss dieses als Sperrgepäck aufgegeben werden.
Sperrgepäck wird ansonsten genauso behandelt wie normales Reisegepäck: Bleibt das Gesamtgewicht aller Ihrer Gepäckstücke unter 20 kg wird für jedes Gepäckstück lediglich der Gepäckzuschlag berechnet.
Geben Sie insgesamt mehr als 20 kg auf, wird zusätzlich ein pauschales Entgelt für Übergepäck bis 30 kg erhoben. Geben Sie insgesamt mehr als 30 kg auf, wird für jedes weitere Kilogramm ein zusätzliches Entgelt erhoben.
Insgesamt können Sie maximal 50 kg pro Person mitnehmen.
Für Sportgepäck (wie z.B. Skier oder Golfgepäck), Rollstühle oder Kinderwagen haben wir gesonderte Bestimmungen.


