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Die Teilnahmebedingungen
Das Germanwings Bonusprogramm Boomerang Club („Boomerang Club“) belohnt Ihre Treue als Kunde. Betreiber und Herausgeber des Boomerang Club ist die Germanwings GmbH („Germanwings“).
Für den Erwerb, das Einlösen von Meilen und für die allgemeine Durchführung des Boomerang Clubs gelten – ergänzend zu den allgemeinen Beförderungsbedingungen von Germanwings – folgende Regelungen:
Artikel 1: Teilnahme
1.1. Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich einzelne natürliche Personen, die älter als zwei Jahre sind, mit Wohnsitz in einem Land, in dem der Boomerang Club angeboten wird. Als Wohnsitz gilt der tatsächliche räumliche Lebensmittelpunkt (z. B. Hauptwohnung) des Teilnehmers, den dieser auf Anfrage gegenüber Germanwings nachzuweisen hat
1.2. Teilnahmebeginn
Nach Eingang eines Antrags zur Teilnahme am Boomerang Club und dem Eingang der Bearbeitungsgebühr (siehe 1.3) vergibt Germanwings eine persönliche Teilnehmernummer und sendet diese dem Antragssteller per Email zu. Mit Eingang dieser Mail beim Teilnehmer beginnt die Teilnahme.
Die Anmeldung kann ausschließlich im Internet erfolgen, unter http://www.germanwings.com/. Pro Person darf nur ein Boomerang Club-Konto eröffnet werden.
Ein Rechtsanspruch auf Zulassung zur Teilnahme am Boomerang Club besteht nicht. Germanwings kann ohne Angabe von Gründen die Zulassung zur Teilnahme am Boomerang Club verweigern.
1.3. Bearbeitungsgebühr
Für die Teilnahme am Boomerang Club ist eine Bearbeitungsgebühr von 4€ zzgl. 1€ Transaktionsentgelt zu entrichten.
Artikel 2: Meilen
2.1. Allgemein
Die rechnerische Basis des Boomerang Clubs sind Meilen, die auf dem Boomerang Club Konto des Teilnehmers verbucht werden. Die Meilen können ausschließlich zu solchen Zwecken verwendet werden, die in den Teilnahmebedingungen oder sonstigen Kundeninformationen ausdrücklich aufgeführt sind. Bonuspunkte und Meilen aus anderen Programmen können nicht in Boomerangs umgewandelt werden, es sei denn, Germanwings hat dies mit dem jeweiligen Betreiber des anderen Programms vereinbart. Die Meilen und das Boomerang Club Konto sind nicht übertragbar und können nicht in Bargeld umgerechnet und ausbezahlt werden. Meilen können nur für solche Leistungen gesammelt werden, die dem Teilnehmer selbst zu erbringen sind.
2.2. Kontostand
Den aktuellen Stand des Boomerang Club Kontos kann der Teilnehmer jederzeit unter http://www.germanwings.com/ abfragen. Dort werden neben dem aktuellen Kontostand auch die letzten 20 Kontobewegungen angezeigt. Eine Zusendung des aktuellen Kontostands per Post, Mail oder Fax oder eine telefonische Auskunft über den aktuellen Kontostand werden ausdrücklich nicht angeboten.
Reklamationen sind innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kontoinformation bzw. erstmaliger Ausweisung im persönlichen Boomerang Club Konto geltend zu machen. Danach gilt der ausgewiesene Kontostand als akzeptiert.
2.3.1 Erwerb von Meilen
Der Erwerb von Meilen ist ab Teilnahmebeginn möglich. Flüge oder Partnerleistungen, die vor der Bestätigung der Teilnahme durch Germanwings gebucht oder in Anspruch genommen wurden, können nicht berücksichtigt werden.
Die Anzahl der gutgeschriebenen Meilen richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistung geltenden Programmbedingungen.
Germanwings ermöglicht den Teilnehmern des Boomerang Clubs, auch bei bestimmten Partnerunternehmen Meilen zu sammeln. Auf solche Unternehmen hat Germanwings keinen unmittelbaren Einfluss. Germanwings ist daher nicht für die uneingeschränkte Verfügbarkeit der Leistungen des Partnerunternehmens (z.B. Flüge, Hotelübernachtungen, Mietwagen) und die ordnungsgemäße Vertragserfüllung verantwortlich. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Partnerunternehmens finden Anwendung.
2.3.2. Flüge
Für jeden voll bezahlten Flug (Einzelstrecke) mit Germanwings werden dem Konto des Teilnehmers – vorbehaltlich der Ziffern 2.3.4 und 2.3.5 – Meilen gutgeschrieben. Die Anzahl an Meilen, die für jede Einzelstrecke unter Berücksichtigung des Flugdatums vergeben werden, werden tagesaktuell zum Zeitpunkt der Buchung auf http://www.germanwings.com/ veröffentlicht. Der Regelsatz der gewährten Meilen beträgt pro Einzelstrecke 1.500.
2.3.3. Hotels, Mietwagen
Für jeden bezahlten Aufenthalt bei einem Hotel-Partnerunternehmen zu einem bei Abschluss des Beherbergungsvertrages als Meilen-fähig deklarierten Tarif werden - vorbehaltlich der Ziffern 2.3.4 und 2.3.5 -dem Konto des Teilnehmers nach Mitteilung des Partnerunternehmens über die beim Partnerunternehmen in Anspruch genommenen Leistungen Meilen gutgeschrieben. Gleiches gilt für jede bezahlte Anmietung eines Fahrzeugs bei einem Mietwagen-Partnerunternehmen zu einem bei Abschluss des Mietvertrages als Meilen-fähig deklarierten Tarif. Die Höhe der Meilen-Gutschrift wird gesondert bekannt gegeben. Mehrere aufeinander folgende Übernachtungen gelten als "ein Aufenthalt". Gleiches gilt im Falle eines Check-in nach erfolgtem Check-out eines Teilnehmers innerhalb eines Tages im selben Hotel. Eine „Anmietung“ ist die Miete eines Fahrzeugs für mindestens einen Tag oder die Miete verschiedener Fahrzeuge an direkt aufeinander folgenden Tagen an einer oder verschiedenen Niederlassungen eines Mietwagen-Partners am selben Ort.
2.3.4. Germanwings Card mit Boomerang Sammelfunktion
Beim Einsatz der Germanwings Card sammelt der Karteninhaber in bestimmtem Umfang Meilen, die ihm auf seinem Boomerang Club Konto gutgeschrieben werden. Näheres regeln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Germanwings Card.
2.3.5. Ausschluss der Meilen
Eine Gutschrift von Meilen ist ausgeschlossen für z.B. Leistungen zu Industry Discount-Tarifen (ID, IP, AD, GE, UD, DG, PEPs etc.), für Prämienleistungen und Freiflüge. Für bestimmte andere Leistungen kann eine Gutschrift von Meilen durch vorherige Bekanntgabe in den Germanwings Kommunikationsmedien ausgeschlossen werden.
2.3.6. Gutschriftverfahren
Meilen werden dem Teilnehmerkonto automatisch nur dann gutgeschrieben, wenn bei Buchung der zum Meilen sammeln berechtigenden Leistung die persönliche Teilnehmernummer angegeben wird.
Die Gutschrift der Meilen für Germanwings Leistungen auf dem Teilnehmerkonto erfolgt in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach der Inanspruchnahme der Leistung (Flugdatum nicht Buchungsdatum). Die Gutschrift von Meilen für Leistungen von Partnerunternehmen erfolgt in der Regel innerhalb von 72 Stunden nach Ende des Monats der Inanspruchnahme der Leistung.
Nicht automatisch erfasste Meilen für Germanwings Leistungen können dem Teilnehmerkonto innerhalb von 3 Monaten nach der Inanspruchnahme der Leistung über das Call Center unter 0900-19-19-081 (Mo - Sa 09.00 Uhr - 18.00 Uhr CET. 0,99 € pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom - Preise für Mobilfunkteilnehmer können abweichen) gutgeschrieben werden. In diesem Fall benötigt Germanwings den vollständigen Buchungscode der betroffenen Buchungen und behält sich vor, zusätzlich die Original-Buchungsbestätigung und den Bordkartenabriss vom Teilnehmenden anzufordern. Die Gutschrift kann bis zu 3 Wochen in Anspruch nehmen.
Nicht automatisch erfasste Meilen für Leistungen von Partnerunternehmen müssen beim Partnerunternehmen nachgefordert werden. Eine Gutschrift von Meilen für diese Leistungen erfolgt ausschließlich nach Mitteilung des Partnerunternehmens über die beim Partnerunternehmen in Anspruch genommenen Leistungen. Germanwings ist nicht für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung durch das Partnerunternehmen verantwortlich.
Keine Gutschrift erfolgt für nicht vollständig bezahlte, rückerstattete oder unrechtmäßig in Anspruch genommene Leistungen.
2.4. Einlösen der Meilen
2.4.1. Allgemein
Jeder Teilnehmer kann seine Meilen gegen Prämienflüge einlösen, sobald sein Boomerang Club Konto ein entsprechendes Guthaben aufweist. Voraussetzung ist eine Verfügbarkeit der Prämienflüge gemäß Ziffer 2.4.3. Angebote über Prämienflüge und die jeweils erforderliche Anzahl an Meilen werden in den jeweiligen Germanwings Kommunikationsmedien bekannt gegeben. Für jeden Prämienflug, egal ob One-Way oder Return Flug, beträgt die erforderliche Anzahl an Meilen 24.000. Die jeweils erforderliche Anzahl an Meilen wird bei Buchung des Prämienfluges vom Konto des Teilnehmers abgebucht.
2.4.2. Buchung von Prämienflügen
Prämienflüge können ausschließlich online unter http://www.germanwings.com/ für Flüge der Germanwings gebucht werden. Eine Buchung eines Prämienfluges über das Callcenter ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Buchung eines Prämienfluges muss mindestens 7 Tage vor dem gewünschten Flugdatum erfolgen. Voraussetzung ist eine Verfügbarkeit der Prämienflüge gemäß Ziffer 2.4.3.
2.4.3. Verfügbarkeit von Prämienflügen
Die Verfügbarkeit der Prämienflüge kann grundsätzlich nach Datum, Saison und Zielort variieren. Prämienflüge sind gegebenenfalls zu bestimmten Zeiten nicht verfügbar. Ein Anspruch auf die Buchung eines Prämienfluges auf einem bestimmten Flug zu einem bestimmten Datum besteht nicht.
Insbesondere an den auf unserer Webseite im Bereich Infos & Services - FAQ - Boomerang Club angegebenen Tagen sind keine Prämienflüge verfügbar.
2.4.4 Abgaben, Zuschläge und Service-Entgelte für Prämienflüge
Sämtliche Flugnebenkosten wie Abgaben (z.B. Flughafensteuern, Sicherheitsgebühren), Zuschläge (z.B. Versicherungszuschläge) und Service-Entgelte (z.B. Umbuchungs-Entgelte), die mit der Vergabe oder Inanspruchnahme eines Prämienfluges einhergehen, sind vom Teilnehmer zu tragen und sollen per Kreditkarte oder elektronischem Lastschriftverfahren abgerechnet werden. Auskünfte über die Höhe von Abgaben, Zuschlägen sowie evtl. anfallenden Service- Entgelten erhält der Teilnehmer unter http://www.germanwings.com/.
2.4.5. Umbuchung von Prämienflügen
Prämienflüge können ausschließlich auf http://www.germanwings.com/ umgebucht werden. Eine Umbuchung ist nur auf einen anderen verfügbaren Prämienflug möglich. Hierfür ist eine Umbuchungsgebühr in Höhe von EUR 26,00 zu entrichten. Sollte eine Umbuchung auf einen anderen Prämienflug nicht möglich sein, so verfällt der Prämienflug.
2.5. Verfall von Meilen
Werden Meilen nicht innerhalb von 24 Monaten ab Gutschrift auf dem Boomerang Club Konto gegen eine Prämie eingelöst, verfallen sie mit Ablauf des vierundzwanzigsten Monats. Die verfallenen Meilen werden automatisch vom Boomerang Club Konto des Teilnehmers gelöscht.
Artikel 3: Vertragsbeendigung
3.1. Kündigung
Beide Seiten können das Vertragsverhältnis über die Teilnahme jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen schriftlich kündigen. Für die Abwicklung der Teilnahme nach einer Kündigung gelten die Teilnahmebedingungen weiter. Der Teilnehmer ist nach Beendigung der Teilnahme nicht mehr berechtigt, weiterhin Meilen zu sammeln. Zum Zeitpunkt der Beendigung der Teilnahme auf dem Konto vorhandene Meilen können innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten ab dem Tag der Beendigung der Teilnahme zum Einlösen von Prämienleistungen in Anspruch genommen werden. Germanwings wird das Konto des Teilnehmers 6 Monate nach Beendigung der Teilnahme schließen. Zu diesem Zeitpunkt auf dem Konto noch vorhandene Meilen verfallen.
3.2. Programmbeendigung
Germanwings behält sich das Recht vor, den Boomerang Club jederzeit zu beenden oder durch ein anderes Programm zu ersetzen. Vorbehaltlich einer Sonderregelung im Ersatzprogramm gelten für beide Fälle die Regelungen einer Kündigung durch Germanwings gem. Ziff. 3.1. entsprechend.
Artikel 4: Sonstiges
4.1. Haftung
Für Schäden, die Teilnehmern im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme durch Germanwings oder deren Erfüllungsgehilfen entstehen, haftet Germanwings unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Jede weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist – außer für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz – ausgeschlossen.
4.2. Datenschutz
4.2.1. Bei der Nutzung der Webseite www.germanwings.com erhebt, verarbeitet und nutzt Germanwings auch im Zusammenhang mit dem Boomerang Club personenbezogene Daten. Bitte beachten Sie hierzu unsere allgemeinen Datenschutzinformationen, die auch auf der Webseite unter dem Punkt „Datenschutz“ zugänglich sind.
4.2.2. Zusätzlich erhebt Germanwings bei der Anmeldung und Durchführung des Boomerang Club personenbezogene Daten und verarbeitet und nutzt diese zu Zwecken, die der Durchführung des Programms dienen. Dabei können Ihre personenbezogenen Daten auch an vertrauenswürdige Dritte weitergegeben werden, mit denen Germanwings bei der Durchführung des Programms zusammenarbeitet. Dabei handelt es sich um Daten, die unsere Partner und Dienstleister zur Gutschrift von Meilen, zur Abwicklung von Kundenanfragen oder im Rahmen der Programmkommunikation benötigen. Die Daten werden nur zu diesem Zweck genutzt, sie werden bei Dritten nicht gespeichert oder für Marketingzwecke verwandt.
4.2.3. Die Angabe Ihrer Präferenzen im Rahmen der Anmeldung zum Boomerang Club geschieht freiwillig. Eine Anmeldung ist ohne diese Daten möglich. Die Präferenzangaben werden im weiteren Verlauf nur intern zu Statistikzwecken und zur Verbesserung unseres Angebots genutzt. Eine Übermittlung an Dritte findet nicht statt.
4.2.4. Über den Programmbetrieb hinaus nutzen wir Ihre personenbezogenen Daten nur, wenn Sie bei der Anmeldung zum Boomerang Club Ihre ausdrückliche Einwilligung hierzu erklärt haben. In diesem Fall können Sie von Germanwings per Post, E-Mail oder Telefon Informationen über interessante Aktionen und Angebote erhalten.
4.2.5 Ihre Einwilligung zur weiteren Nutzung Ihrer Daten können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie können den Widerruf schriftlich gegenüber Germanwings, Abteilung Kundenservice, Flugplatz 21, 44319 Dortmund einreichen
4.3. Änderung des Programms oder der Teilnahmebedingungen
Germanwings behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen, der Prämien, der Prämienstaffeln oder sonstiger in den Programmunterlagen beschriebener Abläufe für den Boomerang Club vorzunehmen, sofern dies notwendig erscheint und der Teilnehmer hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen werden durch Benachrichtigung in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn ein Teilnehmer weiterhin seine persönliche Mitgliedsnummer zum Einlösen oder Sammeln von Meilen verwendet oder wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch einlegt. Auf diese Folge wird bei Bekanntgabe besonders hingewiesen. Widerspricht ein Teilnehmer der Programmänderung, so kann seine Teilnahme gemäß Ziffer 3.1 der Teilnahmebedingungen durch ordentliche Kündigung beendet werden.
4.4. Recht, Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Für Kaufleute ist der Gerichtsstand Dortmund. Darüber hinaus kann ein Teilnehmer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand oder an jedem weiteren Ort, an dem eine gesetzliche Zuständigkeit besteht, gerichtlich in Anspruch genommen werden.
4.5. Salvatorische Klausel
Sofern einzelne Klauseln der bevorstehenden Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine Bestimmung ersetzt, die üblicherweise dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.